Sri Lanka
Klimatabelle Colombo
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 30 | 31 | 31 | 31 | 30 | 29 | 31 | 29 | 29 | 29 | 29 | 29 |
---|
Min. Temperatur °C | 22 | 22 | 23 | 24 | 26 | 25 | 24 | 25 | 25 | 24 | 23 | 22 |
---|
Sonnenstunden / Tag | 8h | 9h | 8h | 7h | 6h | 5h | 6h | 6h | 5h | 7h | 6h | 8h |
---|
Regentage | 7 | 6 | 8 | 14 | 19 | 18 | 12 | 11 | 13 | 19 | 16 | 10 |
---|
Luftfeuchtigkeit | 73% | 74% | 76% | 78% | 80% | 83% | 83% | 81% | 81% | 78% | 78% | 78% |
WETTER & KLIMA
Sri Lanka ist durch ein tropisch feuchtheißes Monsunklima, das durch den Einfluss des Indischen Ozeans etwas gemildert wird, gekennzeichnet.
Im Norden: Auf der Halbinsel Jaffna herrscht ein trocken-heißes Klima, hier regnet es am häufigsten zwischen November und Februar.
Im Süden und Westen: Feuchtwarmes Klima in den Küstengebieten und im Flachland, in Colombo und im Südwesten regnet es insbesondere zwischen Mai und August.
Zentrales Bergland: Hier ist das Klima teils trocken, teils feucht, aber kühler als im Flachland. Im Bergland mit Höhen bis 2.500m regnet es meist in zwischen Juli und Dezember.
Beste Reisezeit
Für Reisen in den Norden empfehlen wir die Monate April bis September zu wählen. Bei Reisen an die Südwestküste ist der Zeitraum zwischen Oktober und April besonders beliebt.
WÄHRUNG
1 Sri-lankische Rupie (LKR) = 100 Sri Lanka Cents
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 200 LKR
(Stand: Dezember 2019)
Aktuelles zu COVID-19
Epidemiologische Lage
Sri Lanka war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Sri Lanka wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Einreise
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind seit dem 21. Januar 2021 eingeschränkt für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Alle Visa müssen vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) – Portal der Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteilung von Touristenvisa ist die bestätigte Buchung in einem „Safe and Secure Level 1“ zertifizierten Hotel für die ersten 14 Tage des Aufenthalts. Des Weiteren müssen Reisende bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein.
Je nach Aufenthaltsdauer fallen bis zu drei weitere PCR-Tests in Sri Lanka an. Die Kosten hierfür begleicht der Reisende bei Beantragung des Visums über das ETA-Portal. Ausgenommen von der Testpflicht in Sri Lanka sind Kinder unter 12 Jahren.
Darüber hinaus muss der Reisende über das „Safe and Secure Level 1“ zertifizierte Hotel eine sri-lankische COVID-19 Versicherung abschließen. Die Referenznummer der Versicherung ist bei Beantragung des ETA-Visums anzugeben.
Bei Einreise ist eine Health-Declaration Form auszufüllen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch Sri Lanka ist derzeit nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich, auch wenn der Flugverkehr insgesamt stark eingeschränkt ist.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Während der ersten 14 Tage nach Einreise können Sehenswürdigkeiten nur eingeschränkt besichtigt werden. Darüber hinaus ist der Kontakt zur lokalen Bevölkerung sowie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln während dieser Zeit untersagt. Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde eingestellt.
Hygieneregeln
Es können jederzeit, auch kurzfristig, lokale, regionale oder landesweite Ausgangssperren verhängt werden. Diese haben dann Auswirkungen auf Reisebewegungen im Land.
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Sri Lanka ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass einzureisen und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es, mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Minderjährige: Es wird empfohlen einen Erwachsenenreisepass mitzuführen, da ein Kinderreisepass nur bedingt anerkannt wird.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Für den Aufenthalt in Sri Lanka wird ein Visum benötigt. Es gibt die Möglichkeit das Visum online (bis zu 30 Tage) unter www.eta.gov.lk/slvisa, zuvor bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung (bis zu 30 oder bis zu 90 Tage), bei einem Reisebüro oder bei der Einreise vor Ort zu beantragen (je bis zu 30 Tage). Bitte beachten Sie, dass es bei der Beantragung vor Ort zu zusätzlichen Kosten und zu langen Wartezeiten kommen kann.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für ein e-Visum beträgt etwa 3 Arbeitstage nach Eingang der Antragsunterlagen. Bei der sri-lankischen Botschaft kann das Visum per Post mindestens fünf Wochen oder persönlich mindestens zwei Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten: Ein Langzeitvisum von bis zu 90 Tagen kann nur vor der Reise bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung beantragt werden – Das Online-Verfahren ist in diesem Fall nicht anwendbar. Verlängerungen über 90 Tage hinaus müssen innerhalb Sri Lankas beantragt werden. Auch Kurzzeitvisa können vor Ort bis zu zweimal um 90 Tage verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Kopie Hin- und Rückflugticket oder Schiffsreservierung
– Hotelbuchungsbestätigung
– Nachweis Zweck der Reise
– Nachweis Aufenthaltstitel (falls notwendig)
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Bodenheim, Bremen, Frankfurt a.M., Hamburg, Kaarst, Langenhagen, Leipzig, München oder Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Dieses berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 48 Stunden und kann unter www.eta.gov.lk/slvisa beantragt werden.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN:
Es sind keine Impfungen bei einer direkten Reise aus Europa für Sri Lanka vorgeschrieben.
Gelbfieber: – Für alle Personen die älter als 9 Monate sind, unmittelbar aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen bzw. sich in den letzten 14 Tagen in einem aufgehalten haben, benötigen zur Einreise eine Gelbfieberimpfung.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Sri Lanka empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Chikungunya-Fieber
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber